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Behandlung ausländischer Lehrbeauftragter an inländischen Universitäten

BMFD 139/1-IV/4/9712.1.19981998

EAS 1206

 

Die Verordnung BGBl. II Nr. 287/1997, derzufolge Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragter unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu werten sind, gilt auch für im Ausland ansässige Lehrbeauftragte; sie bewirkt damit auf der Ebene des internationalen Steuerrechts - solange sich nicht im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens das Erfordernis für eine abweichende Auslegung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens aus seinem Vorschriftenzusammenhang heraus ergibt - eine Zuordnung zu jenen Steuerzuteilungsregeln, die für die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gelten.

Dieser durch die genannte Verordnung verursachte Wechsel von der DBA-Zuteilungsregel für selbständige Arbeit in jene für unselbständige Arbeit vermag indessen nicht die begünstigenden Wirkungen der in den Abkommen mit USA und Polen vorgesehenen "Gastlehrerbestimmungen" zu verändern, denenzufolge eine zwei Jahre nicht übersteigende Lehrtätigkeit in Österreich steuerfrei zu stellen ist; denn diese Regelungen gelten nach ihrem Wortlaut unabhängig davon, ob die Lehrtätigkeit auf freiberuflicher oder unselbständiger Basis ausgeübt wird.

Im Fall der amerikanischen Lehrbeauftragten ist allerdings zu bedenken, daß das am 31. Mai 1996 in Wien unterzeichnete neue Doppelbesteuerungsabkommen keine Gastlehrerbestimmung mehr enthält. Da dieses Abkommen in Bezug auf die Abzugssteuern bereits mit 1.April 1998 in Wirksamkeit tritt, endet ab diesem Zeitpunkt die derzeitige Steuerbefreiung für die amerikanischen Lehrbeauftragten (es sei denn, der US-Lehrbeauftragte optiert gemäß Artikel 28 Abs. 3 DBA-USA für eine Weitergeltung des alten Abkommens für ihn um weitere 12 Monate).

12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten, BGBl. II Nr. 287/1997
DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Verständigungsverfahren, Gastlehrer

Verweise:

Art. 28 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 12 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Art. 20 DBA PL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Polen (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 384/1975

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