Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
§ 1
§ 1.
Die Bezüge aus der Tätigkeit als Lehrbeauftragte(r) an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien oder ähnlichen Bildungseinrichtungen sind unabhängig vom zeitlichen Ausmaß des Lehrauftrages Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 lit a EStG 1988.
§ 2
§ 2.
Die Verordnung ist erstmalig für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 30. September 1997 enden.
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