EAS 1203
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger seinen einzigen Wohnsitz im September 1996 aus Österreich in die USA und nimmt er im Jahr 1998 Bargeldschenkungen an Verwandte in Österreich vor, dann sind die USA ab September 1996 Wohnsitzstaat im Sinne des DBA-USA/Erb und es sind folglich diese Schenkungsvorgänge gemäß Art. 7 in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, daß die 5jährige Frist des Artikel 4 Abs. 3 im Zeitpunkt der Schenkung noch nicht abgelaufen ist, steht der vorstehenden Beurteilung nicht entgegen, da diese Frist nur dann die Eigenschaft Österreichs als Wohnsitzstaat aufrechterhalten kann, wenn der Geschenkgeber in Österreich einen Zweitwohnsitz beibehält.
12. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 7 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983 |
Schlagworte: | Zweitwohnsitz |