EAS 1384
Gehen Anteile an kanadischen Kapitalgesellschaften von dem in Deutschland ansässigen Vater (österreichisch-deutscher Doppelstaatsbürger mit deutschem Hauptwohnsitz) im Erbweg auf seinen in Österreich ansässigen Sohn über, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen.
Werden diese Anteile noch zu Lebzeiten auf den Sohn im Schenkungsweg übertragen und wird dieser Vorgang in Deutschland der Schenkungsbesteuerung unterzogen, dann besteht korrespondierend hiezu die Möglichkeit diesen Vorgang, soweit dies zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO in Österreich von der Schenkungsbesteuerung freizustellen.
22. Dezember 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 5 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955 |
Schlagworte: | Doppelstaatsbürgerschaft, Gesellschaftsanteile |