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Gewinnausschüttungen einer zypriotischen Enkelgesellschaft an die slowenische Muttergesellschaft

BMFF 309/1-IV/4/9831.8.19981998

EAS 1319

Hat eine slowenische Kapitalgesellschaft in Österreich eine operativ tätige Tochtergesellschaft errichtet, die ihrerseits alle Anteile einer in Zypern operativ tätigen Kapitalgesellschaft hält, dann sind die aus Zypern nach Österreich fließenden Gewinnausschüttungen auf der Grundlage von § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der Körperschaftsbesteuerung freizustellen; wird die Gewinnausschüttung auf zypriotischer Seite im Ergebnis von der zypriotischen Besteuerung entlastet, hat dies auf die Steuerfreistellung in Österreich keinen Einfluss; denn Steuerfreistellung im Quellenstaat könnte nur bei Gesellschaften mit schädlichen Passiveinkünften im Sinn des § 10 Abs. 3 KStG 1988 die Steuerfreistellung in Österreich beeinflussen.

Das künftige österreichisch-slowenische Doppelbesteuerungsabkommen, das auf österreichischer Seite mittlerweile vom Parlament genehmigt worden ist, sieht vor, dass die österreichische Kapitalertragsteuer bei konzerninternen Gewinnausschüttungen von Österreich nach Slowenien auf 5% herabzusetzen ist.

31. August 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
§ 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Gewinnausschüttungen, internationale Schachtelbegünstigung, schädliche Passiveinkünfte

Verweise:

Art. 10 DBA SLO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowenien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 4/1999

Stichworte