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DBA-steuerfreie Auslandszinsen und Endbesteuerung

BMFK 1/22-IV/4/9822.6.19981998

EAS 1276

Auf Grund der Verordnung vom 12. Feber 1998, BGBl. II Nr. 43/1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) herbeigeführt werden. Für solche steuerfrei gestellte Auslandszinsen entfiel bereits bisher die Endbesteuerungswirkung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung (Z 1.3.3 AÖF Nr. 175/1994).

Nach Auffassung des BM für Finanzen besteht für den Abgabepflichtigen indessen in Fällen der vorliegenden Art keine Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung im Rahmen einer Veranlagung oder eines Steuerrückerstattungsverfahrens geltend zu machen. Wird daher ein mit Endbesteuerungswirkung verknüpfter Kapitalertragsteuerabzug von einer österreichischen Bank vorgenommen, geht diese Wirkung solange nicht verloren, als keine DBA-Steuerentlastung in Anspruch genommen wird. Ein diesbezüglicher Erlass steht in Ausarbeitung.

22. Juni 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Durchführung der KEST-Entlastung in bezug auf Auslandszinsen, BGBl. II Nr. 43/1998
§ 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

KESt-Entlastung, Rückerstattungsverfahren

Stichworte