vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beteiligung an einem deutschen Familienkonzern im Wege von Holdinggesellschaften

BMFE 21/3-IV/4/9826.1.19981998

EAS 1219

Hat eine österreichische Holding-GmbH, an der 5 in Österreich ansässige natürliche Personen beteiligt sind, eine deutsche Holding-GmbH errichtet, die ihrerseits eine mehr als 10-prozentige Beteiligung an einem großen deutschen operativen Familienkonzernunternehmen hält, dann kann für die Gewinndurchschüttung durch die deutsche Holdinggesellschaft an die österreichische Holdinggesellschaft die Steuerfreistellung für internationale Schachteldividenden nach § 10 Abs. 2 KStG in Anspruch genommen werden.

Es ist zwar richtig, daß bei einer unmittelbaren Beteiligung der österreichischen Holdinggesellschaft an der deutschen operativen Kapitalgesellschaft wegen Nichterreichens der 25%-Beteiligungsgrenze das Schachtelprivileg gemäß § 10 Abs. 2 KStG nicht zum Tragen gekommen wäre; indessen hätte sich aus Art. 10a in Verbindung mit Art. 15 Abs. 2 DBA-Deutschland in einem solchen Fall ein Anspruch auf Steuerfreistellung in Österreich ergeben. Da sonach die Zwischenschaltung der deutschen Holdinggesellschaft zwar zu einer Lukrierung der deutschen Körperschaftsteuervorbelastung und auf der Grundlage der Mutter-Tochter-Richtlinie zu einer Vermeidung der deutschen Quellenbesteuerung führt, nicht jedoch eine Verminderung österreichischer Steuern bewirkt, erscheint die gewählte Gestaltung aus österreichischer Sicht jedenfalls unbedenklich. Der Umstand, daß durch die Bündelung der Anteile an dem deutschen Familienunternehmen in der österreichischen Holding-GmbH die Vorteile der Endbesteuerung genauso wirksam werden wie im Fall von Gewinnausschüttungen österreichischer Kapitalgesellschaften, erscheint aus dem Gesichtspunkt der EU-Prinzipien (insb. Art. 52 EG-Vertrag) ebenfalls unbedenklich. Wesentlich ist allerdings, daß die österreichische Holdinggesellschaft auch tatsächlich eine wirtschaftliche Funktion erfüllt, die durchaus in einer einheitlichen Koordinierung und Konzentration der Interessen der Familienstämme und in Bezug auf künftig gemeinsam zu treffende weitere Anlage- und Investitionsentscheidungen bestehen kann.

26. Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Art. 10a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 15 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

internationales Schachtelprivileg, Gewinndurchschüttungen, Steuerfreistellung, Mutter-Tochter-Richtlinie

Verweise:

Mutter-Tochter-Richtlinie, RL 90/435/EWG , ABl. Nr. L 225 vom 20.08.1990 S. 6

Stichworte