EAS 1180
Wurde die österreichische Kapitalertragsteuer, die von einer Gewinnausschüttung einer österreichischen Tochtergesellschaft an ihre holländische Muttergesellschaft einbehalten worden ist, seitens des österreichischen Finanzamtes auf der Grundlage von § 94a EStG an die holländische Muttergesellschaft rückerstattet, obgleich es sich hiebei um eine Sitzgesellschaft (ohne eigene Betriebsräumlichkeiten und ohne eigene Mitarbeiter) handelt, wurde sonach in diesem Rückerstattungsverfahren seitens der österreichischen Finanzverwaltung keine Missbrauchs- oder andere Umgehungsgestaltung vorgefunden, dann ist dies ein beachtliches Indiz dafür, dass diese Steuerentlastungsberechtigung auch bei den folgenden Gewinnausschüttungen vorliegen wird. Dennoch muss auch unter solchen Gegebenheiten angeraten werden, das in EAS 871 aufgezeigte Verfahren anzuwenden.
01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Ausländische Muttergesellschaft, Steuerrückerstattung, Missbrauch, Gewinnausschüttung, Kapitalertragsteuerabzug |
Verweise: |