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Betreuung der österreichischen Tochtergesellschaft durch den Geschäftsführer der holländischen Muttergesellschaft

BMFSt 41/1-IV/4/9726.5.19971997

EAS 1077

Erhält der Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft monatlich S 30.000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird:

Im Fall Nr. 2 und Nr. 3 wäre auch von Bedeutung, ob dem Geschäftsführer in Österreich ein Arbeitsraum oder sonst eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft zur Verfügung gestellt wird.

Angesichts des Umstandes, dass die internationalen Beziehungen zwischen einander nahe stehenden Unternehmen auf der Grundlage der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV Nr. 114/1996, stets fremdüblich gestaltet werden müssen, wird eine Zuordnung unter eine der vorgenannten denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten unerläßlich sein.

Da die Anfrage keine verlässlichen Hinweise darauf enthält, welche der genannten Gegebenheiten vorliegt, kann derzeit über die steuerlichen Konsequenzen keine weitere Aussage getroffen werden.

26. Mai 1997
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Geschäftsführertätigkeit, Geschäftsführerbezüge, Geschäftsführervergütung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Dienstnehmer, Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften, Arbeitskräfteentsendung, Arbeitnehmergestellung, Dienstnehmerentsendung, feste Geschäftseinrichtung, Verrechnungspreisgrundsätze, Fremdüblichkeit

Verweise:

BMF 08.07.1996, 04 0610/188-IV/4/96, AÖF Nr. 114/1996

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