EAS 1077
Erhält der Geschäftsführer einer niederländischen Kapitalgesellschaft monatlich S 30.000,00 dafür, dass er einmal wöchentlich in Österreich für die österreichische Tochtergesellschaft tätig wird, dann muss vor einer Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen zunächst klargestellt werden, auf welcher Rechtsgrundlage diese Tätigkeit ausgeübt wird:
- Geht der Geschäftsführer mit der österreichischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis ein?
- Wird der Geschäftsführer für die österreichische Tochtergesellschaft auf Grund eines von ihm mit der Tochtergesellschaft abgeschlossenen Werkvertrages oder freien Dienstvertrages tätig?
- Erfolgt die Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von diesem Arbeitgeber mit der Tochtergesellschaft (fremdüblich) getroffenen Abmachung über eine Assistenzleistung?
- Erfolgt die Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von diesem Arbeitgeber mit der Tochtergesellschaft (fremdüblich) getroffenen Vereinbarung über eine Arbeitskräftegestellung?
Im Fall Nr. 2 und Nr. 3 wäre auch von Bedeutung, ob dem Geschäftsführer in Österreich ein Arbeitsraum oder sonst eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft zur Verfügung gestellt wird.
Angesichts des Umstandes, dass die internationalen Beziehungen zwischen einander nahe stehenden Unternehmen auf der Grundlage der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV Nr. 114/1996, stets fremdüblich gestaltet werden müssen, wird eine Zuordnung unter eine der vorgenannten denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten unerläßlich sein.
Da die Anfrage keine verlässlichen Hinweise darauf enthält, welche der genannten Gegebenheiten vorliegt, kann derzeit über die steuerlichen Konsequenzen keine weitere Aussage getroffen werden.
26. Mai 1997
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Geschäftsführertätigkeit, Geschäftsführerbezüge, Geschäftsführervergütung, Dienstvertrag, Werkvertrag, Dienstnehmer, Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften, Arbeitskräfteentsendung, Arbeitnehmergestellung, Dienstnehmerentsendung, feste Geschäftseinrichtung, Verrechnungspreisgrundsätze, Fremdüblichkeit |
Verweise: | BMF 08.07.1996, 04 0610/188-IV/4/96, AÖF Nr. 114/1996 |