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Treaty-shopping" mittels niederländischer Durchlaufgesellschaften

BMFE 12/13-IV/4/9726.5.19971997

EAS 1075

 

EAS 1035 hat sich mit Problemen einer steuerentlasteten Lizenzgebührendurchleitung in die niederländischen Antillen befasst. Dabei wurde einleitend folgendes ausgeführt : "Wird in einem Betriebsprüfungsverfahren aufgedeckt, dass eine österreichische Konzerngesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische funktionslose Basisgesellschaft (kein eigenes Personal, keine Geschäftsräumlichkeiten) zahlt, wobei diese Zahlungen fast zur Gänze an eine weitere Konzerngesellschaft auf den niederländischen Antillen (bekannte Steueroase) weiterfließen, dann entspricht dieses Sachverhaltsbild bereits dem geradezu klassischen Fall einer missbräuchlichen Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, dass die Niederlande von den aus ihrem Staatsgebiet abfließenden Lizenzgebühren keine weitere Quellensteuer mehr erheben, sodass eine Lizenzgebührendurchleitung durch die Niederlande ohne nennenswerte zusätzliche niederländische Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei (berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens könnte sodann zusätzlich erwirkt werden, dass der Einkünftefluss in die Steueroase auch in Österreich quellensteuerfrei erfolgen kann."

Vorsorglich ist aber ergänzend anzumerken, dass im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht in ein finanzbehördlich abzuwickelndes Sachverhaltsermittlungsverfahren eingegriffen werden kann. Dies gilt vor allem auch in Bezug auf die Frage, ob - wie dies in EAS 1035 als eine der möglichen Sachverhaltsgegebenheiten angesehen wurde - die niederländische Muttergesellschaft der erwähnten niederländischen Basisgesellschaft der wahre wirtschaftliche Eigentümer der nach Österreich lizenzierten Patente ist. Der Umstand, dass zwischen der niederländischen Basisgesellschaft und ihrer niederländischen Muttergesellschaft eine organschaftsähnliche Gruppenbesteuerung stattfindet, deutet allerdings auf einen Sachverhalt hin, demzufolge man in der Muttergesellschaft jene "Person" sehen muss, die über diese Patentwerte zu disponieren tatsächlich in der Lage ist; es wird hiedurch aber noch nicht widerlegt, dass als wirtschaftlicher Eigentümer möglicherweise auch andere hinter der "Antillen-Gesellschaft" stehende Personen anzusehen sind, insbesondere dann nicht, wenn die "Antillen-Gesellschaft" nicht zu 100% von der niederländischen Muttergesellschaft beherrscht wird.

26. Mai 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Durchlaufgesellschaft, Steuerentlastung, Lizenzgebühr, funktionslose Gesellschaft, Steueroasengesellschaft, Steueroasengebiet, Missbrauch, Quellenbesteuerung, missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuervorteilen, Quellensteuerfreiheit, Organschaft

Verweise:

EAS 1035

Stichworte