EAS 1064
Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich eingetreten ist.
Falls dies nicht der Fall sein sollte (z.B. weil die Familie nach wie vor in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage regelmäßig bei seiner Familie verbringt, weil der österreichische Wohnsitz raum- und ausstattungsmäßig nur als Zweitunterkunft ausgestaltet ist und weil schließlich auch eine Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung vorliegt), dann würde Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Ö/D an den tschechischen Bezügen nur insoweit ein Besteuerungsrecht zustehen, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird.
28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Ansässigkeit, Dienstverträge, Dienstverhältnis, Zweitwohnsitz, inländischer Zweitwohnsitz, Wohnsitzverlegung, Arbeitsort, Ansässigkeitsnachweis, Ansässigkeitsbestätigung |