EAS 833
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit einem ausländischen Unternehmen (Produzent) einen Vertrag, in dem sich der ausländische Produzent verpflichtet, von ihm unter Vertrag genommene Künstler zu einem Konzertauftritt nach Österreich zu entsenden und zusätzlich umfangreiche Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw.), dann unterliegen die an ihn für diese Mitwirkung an der inländischen Unterhaltungsveranstaltung gezahlten Vergütungen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Der steuerlichen Erfassung der Gesamtbruttovergütung könnte nicht dadurch ausgewichen werden, dass eine getrennte Fakturierung des Künstler- und des Technikanteiles stattfindet.
Ist dieser ausländische Produzent in einem Staat ansässig, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das eine dem Art. 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung enthält (zB Großbritannien oder Schweiz), dann wird die Geltendmachung dieser Steuerpflicht durch das Abkommen nicht eingeschränkt.
Es ist einzuräumen, dass eine derartige von den Bruttobeträgen erhobene Abzugssteuer in Zeiten von "Megaproduktionen" mit gewaltigem Technik- und Materialeinsatz und einem damit verbundenen deutlichen Zurücktreten des Künstleranteiles an den Gesamteinnahmen solcher Großveranstaltungen dazu führt, dass die Abzugssteuer in Bezug auf den dem Produzenten verbleibenden Reingewinn eine Überbesteuerung darstellen kann. Aus diesem Grund ist in Österreich durch § 102 Abs. 1 Z 3 EStG die Möglichkeit eröffnet worden, im Wege einer Antragsveranlagung eine Besteuerung auf "Nettobasis" in Anspruch zu nehmen. Hierbei können allerdings die Künstlerhonorare nur dann als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn deren steuerliche Erfassung in Österreich nachgewiesen wird.
8. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | Unterhaltungsdarbietung, künstlerische Tätigkeit, Künstlerbesteuerung, Musiker, Abzugsbesteuerung, Nachweis, Veranlagung, Gastspiel, Unterhaltungsdarbietungen, Gastspielvergütung |
Verweise: | § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |