EAS 856
Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft ihre 10% übersteigende Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Allerdings setzt dies voraus, dass die schweizerische Gesellschaft
- nicht nur ihren Sitz, sondern auch ihre Geschäftsleitung in der Schweiz hat (dass sie sonach in der Schweiz im Sinn von Art. 4 DBA-Schweiz ansässig ist); und
- dass es sich bei der schweizerischen Gesellschaft nicht um eine Thesaurierungs- oder Durchlaufgesellschaft im Sinn von Art. 28 Abs. 7 DBA-Schweiz handelt.
28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Steuerfreistellung, Ansässigkeit, Beteiligungsveräußerung, Durchlaufgesellschaft |