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Zuwendungen einer niederländischen Stiftung

BMFE 12/4-IV/4/9628.3.19961996

EAS 850

Gesellschaften aus EU-Staaten, die mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar sind und deren Gewinnausschüttungen daher gemäß § 10 Abs. 2 Z. 1 KStG in Österreich Steuerfreistellung genießen, müssten im Anhang zur Mutter-Tochter-Richtlinie (Anlage 2 zum EStG. 1988) aufgelistet sein. Dies ist bei einer niederländischen Stiftung nicht der Fall, so dass allein schon aus diesem Grund weitere Untersuchungen über die rechtlichen Strukturen einer niederländische Stiftung entbehrlich sind.

28. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Stiftung, Gewinnausschüttung, Freistellung

Verweise:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Mutter-Tochter-Richtlinie, RL 90/435/EWG , ABl. Nr. L 225 vom 20.08.1990 S. 6

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