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Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft

BMFD 49/1-IV/4/9615.6.19961996

EAS 910

 

Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von der österreichischen KESt erwirkt werden, wenn hierbei jeglicher Missbrauchsverdacht widerlegt werden kann (z.B. dadurch, dass nachgewiesen wird, dass hinter der deutschen Briefkastengesellschaft durchwegs operativ tätige Kapitalgesellschaften in EU-Staaten stehen).

Anmerkung : Fast gleichlautend mit EAS 746

15. Juni 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Kapitalertragsteuer, Missbrauch, Steuerentlastung, Nachweis, Briefkastengesellschaft, Domizilgesellschaft

Verweise:

§ 2 Einbehaltung von Kapitalertragsteuer - Mutter-Tochter-Richtlinie, BGBl. Nr. 56/1995
EAS 746

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