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Abhaltung von Managementseminaren in Deutschland

BMFD 49/2-IV/4/9612.7.19961996

EAS 911

Wird ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, muss zunächst vom Abgabepflichtigen selbst beurteilt werden. Im Zweifel sollte diese Eigenbeurteilung dem zuständigen deutschen und österreichischen Finanzamt (in Deutschland zB im Wege des deutschen Veranstalters) zur Kenntnis gebracht werden. Wird hierbei erkennbar, dass ein grenzüberschreitender Besteuerungskonflikt droht, wird sich die Einleitung eines Verständigungsverfahrens nach Art. 19 DBA-Deutschland empfehlen.

12. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Werkvertrag, Vortragender, Lehrtätigkeit, Verständigungsverfahren

Verweise:

AÖF Nr. 184/1984

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