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Umfang der Kapitalausstattung inländischer Personengesellschaften deutscher Investoren

BMFP 2158/2/1-IV/4/9527.2.19951995

EAS 585

 

Wird in Österreich eine GesmbH & Co KG mit deutschen Kommanditisten gegründet, deren Betriebsgegenstand der Handel mit den Erzeugnissen des deutschen Schwesterunternehmens sowie die Beteiligung an österreichischen Unternehmen ist, so ist die Frage, in welchem Umfang dieses österreichische Unternehmen mit (endbesteuerten) Finanzmitteln ausgestattet werden soll, in erster Linie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von Unternehmensseite zu entscheiden. Solcherart investierte Vermögenswerte und daraus erzielte Erträge würden nur dann für steuerliche Belange nicht dem betrieblichen Bereich der KG zugeordnet werden, wenn die Vermögenswerte weder zum "notwendigen" noch zum "gewillkürten Betriebsvermögen" der KG gerechnet werden könnten.

Eine ziffernmäßige Aussage über die zum notwendigen bzw. gewillkürten Betriebsvermögen zu rechnenden Vermögenswerte kann im EAS-Verfahren nicht erteilt werden, da es sich hierbei um Fragen der Sachverhaltsbeurteilung handelt, die nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden. Vermögenswerte, die für den Betrieb des Unternehmens in jeder Hinsicht unnötig sind und die lediglich zur Umgehung deutscher Steuern in die KG transferiert werden, könnten jedenfalls nicht mehr als (steuerliches) Betriebsvermögen der KG gewertet werden.

27. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Steuerumgehung, Beteiligungserträge, Beteiligung am Betriebsvermögen, Funktion

Stichworte