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Verlustvortrag für die Inlandsbetriebstätte einer US-Gesellschaft

BMFE 1155/4/1-IV/4/9521.4.19951995

EAS 623

 

Entfaltet eine US-Kapitalgesellschaft ihre gesamte Geschäftstätigkeit ausschließlich in einer österreichischen Betriebstätte und erleidet diese Betriebstätte Verluste, so ist zunächst zu untersuchen, ob sich nicht die tatsächliche Geschäftsleitung der US-Gesellschaft in Österreich befindet und sonach unbeschränkte Steuerpflicht gegeben ist, so dass aus diesem Grund bereits die Verlustvortragsmöglichkeit vorliegt.

Sollte dies nicht der Fall sein und demzufolge bloß beschränkte Steuerpflicht bestehen, so wird mangels ausländischen Einkommens aber ebenfalls die Verlustvortragsmöglichkeit gemäß § 102 Abs. 2 Z 2 EStG gewahrt sein.

21. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Geschäftsleitung im Inland, inländische Geschäftsleitung

Stichworte