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Steuerausländerbeteiligung als Ausschlussgrund für den Methodenwechsel nach § 10 Abs. 3 KStG

BMFG 2333/1/1-IV/4/9526.6.19951995

EAS 661

Ist an einer inländischen Kapitalgesellschaft, die Gewinnausschüttungen von ausländischen Basisgesellschaften empfängt, eine ausländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kann die Steuerfreistellung der von der Basisgesellschaft an die österreichische Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne erhalten bleiben; allerdings nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass an dieser ausländischen Kapitalgesellschaft (der Muttergesellschaft der österreichischen Gesellschaft) überwiegend natürliche Personen beteiligt sind, die mit den ihnen zufließenden Gewinnausschüttungen nicht der uneingeschränkten österreichischen Besteuerung unterliegen; denn in derartigen Fällen ist nicht zu erwarten, dass durch die Einschaltung von Basisgesellschaften ein Missbrauch im Sinn von § 22 BAO, nämlich eine missbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern, begangen werden könnte.

26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Beteiligung, Gewinnausschüttung, Nachweis, Freistellung, Steuerumgehung, Missbrauchsverdacht

Verweise:

§ 22 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte