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Antragsveranlagungen schweizerischer Theater

BMF04 4282/8-IV/4/9520.10.19951995

EAS 738

Gastiert ein schweizerisches Tourneetheater in Österreich, dann besteht die Möglichkeit, im Wege eines auf § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG gestützten Antrages eine Veranlagung zu erwirken. Bei Abgabe der Jahressteuererklärung kann das Tourneetheater alle Aufwendungen, die mit den Österreich-Gastspielen im Zusammenhang stehen (und die folglich gemäß Art. 17 DBA-Schweiz von einer steuerlichen Berücksichtigung in der Schweiz ausgeschlossen sind) als Betriebsausgabe geltend machen. Solange der wirtschaftliche Zusammenhang dieser Aufwendungen mit dem österreichischen Gastspiel nachgewiesen (glaubhaft gemacht) wird, geht deren Abzugsfähigkeit nicht deshalb verloren, weil sie in der Schweiz getätigt worden sind (z.B. Schauspielerbezüge, die auf eine spezielle Vorbereitung der Österreich-Gastspiele in der Schweiz entfallen).

Gemäß § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG dürfen allerdings "Betriebsausgaben nicht abgezogen werden, wenn sie ohne Beibringung eines inländischen Besteuerungsnachweises an Personen geleistet wurden, die hiermit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen". Hierdurch soll verhindert werden, dass Gagen ausländischer Künstler einerseits die Besteuerungsgrundlage des ausländischen Theaters mindern und hierdurch zur Gutschrift der vom inländischen Veranstalter gemäß § 99 EStG abgezogenen "Ausländersteuer" beitragen und andererseits der Besteuerung dadurch entgehen, weil hievon keine gesonderte Abzugssteuer einbehalten worden ist. Wird eine Abzugssteuer einbehalten, dann haben allerdings auch die betreffenden Künstler ihrerseits die Möglichkeit der Antragsveranlagung.

Gastiert ein ausländisches Theater in verschiedenen österreichischen Städten, dann wird sich unter den gegebenen Umständen folgende Vorgangsweise als zweckmäßig erweisen:

20. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Gastspiel, Gastspielvergütung, ausländisches Theater, Gastspiel eines ausländischen Theaters, Künstlerbesteuerung, Nachweis, Unterhaltungsdarbietung, Unterhaltungsdarbietungen, künstlerische Tätigkeit, Antragsveranlagung, Abzugsbesteuerung, gewerbliche Tätigkeit, Dienstverhältnis

Verweise:

§ 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 56 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 58 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 42 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

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