EAS 677
Kehrt ein österreichischer Staatsbürger, der 10 Jahre bei einer US-Tochtergesellschaft eines österreichischen Konzerns tätig war, in eine leitende Position einer österreichischen Konzerngesellschaft nach Österreich zurück, so könnte der Umstand, dass er weiterhin Anteile an einem von der US-Tochtergesellschaft errichteten US-Pensionsfonds hält, zu einer österreichischen Steuerpflicht hinsichtlich der in den Fonds einfließenden Erträge führen; dies dann, wenn
- entweder die Fondsgestaltung jener eines "ausländischen Kapitalanlagefonds" in der weiten Bedeutung des § 42 Investmentfondsgesetz 1993, BGBl. Nr. 532/1993, entspricht,
- oder die Anteile am Fondsvermögen in der Art des Miteigentums gehalten werden,
- oder anderweitige steuerlich relevante Verfügungsmöglichkeiten über die in den Fonds einfließenden Erträge bestehen.
Die Struktur der US-Pensionsfonds ist im Bundesministerium für Finanzen bisher noch nicht näher untersucht worden; sie bedarf daher einer gutachtlichen Analyse, die im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen von Parteienseite vorzunehmen ist, sodass derzeit hiezu im Rahmen des EAS-Verfahrens keine näheren Informationen erteilt werden können.
21. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Mitwirkungsverpflichtung, Beteiligung, erhöhte Mitwirkungspflicht |
Verweise: | § 42 InvFG 1993, Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 532/1993 |