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Freiwillige Weiterversicherung bei der niederländischen Sozialversicherung

BMFR 139/2/2-IV/4/951.8.19951995

EAS 689

 

Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67, EAS 667).

Wegen fehlender EU-Harmonisierung in diesem Bereich ist derzeit auf österreichischer Seite an keine Änderung dieser Rechtslage gedacht. Wie bereits in EAS 667 ausgeführt, wäre eine steuerliche Berücksichtigung der Beitragsleistungen in Österreich unter diesen Gegebenheiten nur dann sachlich vertretbar, wenn die Niederlande zur Leistung von Reziprozität bereit sind. Eine derartige Reziprozitätsregelung könnte durchaus - allerdings über niederländischen Wunsch - im Wege einer Abkommensrevision in das österreichisch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen aufgenommen werden.

1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Sozialversicherung, ausländische Sozialversicherung

Verweise:

EAS 67
EAS 667

Stichworte