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Einbringung 25%iger GesmbH-Beteiligungen in eine deutsche Personengesellschaft

BMFH 2917/3/1-IV/4/9411.2.19941994

EAS 386

 

Wenn vier in Deutschland ansässige natürliche Personen ihre gleichteilig gehaltene Beteiligung (jeweils 25%) an einer österreichischen GesmbH in eine deutsche Personengesellschaft einbringen, so darf dieser Vorgang - selbst wenn nach inländischem österreichischen Recht der Vorgang zu steuerlich erfassbaren Aufdeckungen stiller Reserven führen sollte - gemäß Artikel 13 Abs. 1 DBA-Deutschland in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden.

11. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

stille Reserven, Beteiligung, Einbringungsgewinn, Veräußerung von Beteiligungen, Beteiligungsveräußerung

Stichworte