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Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Slowenien

BMFP 2170/3/1-IV/4/9414.3.19941994

EAS 408

Wird von einem in Österreich ansässigen Einzelunternehmer ein Betrieb in Slowenien gegründet, der dort nachweislich der Einkommensbesteuerung unterzogen wird, kann zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden, die den slowenischen Betriebstätten zuzurechnenden Gewinne in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen.

14. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt, § 48 BAO, Freistellung, Zurechnung, steuerliche Zurechnung, Steuerfreistellung

Stichworte