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Vortrag von Verlusten einer US-Niederlassung

BMFK 3418/1/1-IV/4/9421.3.19941994

EAS 418

Ein österreichischer Unternehmer, der in den USA eine Betriebstätte unterhält, unterliegt mit den dort erzielten Einkünften der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht; allfällige US-Steuern sind nach Maßgabe des Artikel XV DBA-USA in Österreich anzurechnen. Erleidet dieser österreichische Einzelunternehmer in seiner US-Niederlassung im Jahr 1992 einen Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht), so findet 1992 ein Verlustausgleich mit seinen übrigen in Österreich steuerlich zu erfassenden Einkünften statt. Solcherart nicht im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des § 18 EStG in den Folgejahren vortragsfähig. Dabei findet keine Eingrenzung dieses Verlustvortrages nur auf positive Einkünfte der US-Betriebstätte statt. Auch nach Aufgabe des US-Betriebes ist daher ein Vortrag des US-Verlustes auf die Inlandseinkünfte möglich.

21. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Auslandsbetriebstätte, Anrechnung der ausländischen Steuer, Anrechnung, Anrechnungsverpflichtung, Verluste, Auslandsverluste, Verlustverwertung, Verlustvortrag, Verluste einer Auslandsbetriebstätte

Verweise:

§ 18 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte