EAS 519
Ist eine deutsche Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen dieser Art die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen Personengesellschaft stehenden Gesellschafter erfolgt.
28. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 6 Abs. 2 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955 |
Schlagworte: | Beteiligung, Durchgriffsbesteuerung, Beteiligung am Betriebsvermögen, Erbschaftsbesteuerung |