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Wertpapiereinbringung in ausländische Betriebstätte; Börsenumsatzsteuer

BMFP 2163/25/1-IV/4/9425.11.19941994

EAS 559

Unterhält eine österreichische GesmbH eine Betriebstätte im Ausland und werden in diese von der ausländischen Muttergesellschaft der österreichischen GesmbH Wertpapiere eingebracht, so ist die Rechtsauffassung vertretbar, dass ein Wertpapieranschaffungsgeschäft ohne Beteiligung von Inländern vorliegt, und dass daher keine österreichische Börsenumsatzsteuerpflicht ausgelöst wird. Dieser Rechtsauffassung wird aber nur beigepflichtet, wenn die Betriebstätte die Merkmale einer Zweigniederlassung im Sinn des Kapitalverkehrssteuergesetzes erfüllt. Diese setzt nach der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 13.11.1978, 0408/77) eine gewisse Selbständigkeit voraus: Sie kann eigene Geschäfte abschließen, hat äußerlich eine selbständige Leitung, ist mit einem gesonderten Geschäftsvermögen ausgestattet, führt eine eigene Vermögens- und Erfolgsrechnung und stellt im ganzen einen gewissen Mittelpunkt für einen bestimmten Kreis geschäftlicher Beziehungen dar, dies unbeschadet des allgemeinen Anweisungsrechtes der Hauptniederlassung. Einrichtung und Aufbau müssen so gestaltet sein, dass die Niederlassung bei Fortfall der Zentrale als eigene Handelsniederlassung fortbestehen kann.

25. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

KVG, Kapitalverkehrsteuergesetz, dRGBl. I S 1058/1934

Schlagworte:

Auslandsbetriebstätte, Wertpapier, Wertpapiere

Verweise:

VwGH 13.11.1978, 0408/77

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