EAS 531
Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und variétéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, zu diesem Zweck Werkverträge mit ausländischen Artisten ab, so unterliegen die auf dieser Grundlage gezahlten Vergütungen in der Regel der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Sollten die ausländischen Artisten allerdings infolge Überschreitens der in § 26 BAO vorgesehenen 6-monatigen Aufenthaltsgrenze in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig werden, so entfällt hiedurch die Abzugsverpflichtung. Die österreichische Gesellschaft wird allerdings im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Unterlassung des Steuerabzuges ausreichend belegen müssen, dass insbesondere
- keine derart intensive Eingliederung in den Veranstaltungsbetrieb der Gesellschaft vorliegt, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise die vertraglichen Abmachungen als Abschluss eines (lohnsteuerabzugspflichtigen) Dienstvertrages zu werten sind, und
- die inländische Aufenthaltsdauer der einzelnen Artisten tatsächlich die 6 Monatsgrenze überschritten hat.
Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen (vgl. VwGH 5.7.1983, 82/14/178, ÖStZB 1984, 132; in diesem Erkenntnis wurde bei einem 1 jährigen Inlandsaufenthalt einer 5 wöchigen Auslandsreise nur bloße Hemmfunktion beigemessen).
Den Artisten wird mitzuteilen sein, dass für sie gemäß § 120 BAO finanzamtliche Meldepflicht besteht und dass dann, wenn ihr im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht voraussichtlich zufließendes in- und ausländisches Einkommen den Betrag von S 84.000,00 überschreitet, seitens des Finanzamtes Vorauszahlungen vorzuschreiben sein werden.
28. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Werkvertrag, Abzugssteuer, Steuerabzug, 6-Monats-Frist, 6-Monats-Grenze, erhöhte Mitwirkungspflicht, erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen, Dienstvertrag, Dienstverhältnis, Lohnsteuerabzugspflicht, Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Unterhaltungsdarbietung, Unterhaltungsdarbietungen |
Verweise: | § 120 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |