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Inländische Zirkus- und Variététournee mit einer 6 Monate übersteigenden Dauer

BMFE 1053/2/2-IV/4/9428.11.19941994

EAS 531

Schließt eine österreichische Gesellschaft, die zirkus- und variétéähnliche Veranstaltungen in ganz Österreich abhält, zu diesem Zweck Werkverträge mit ausländischen Artisten ab, so unterliegen die auf dieser Grundlage gezahlten Vergütungen in der Regel der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG. Sollten die ausländischen Artisten allerdings infolge Überschreitens der in § 26 BAO vorgesehenen 6-monatigen Aufenthaltsgrenze in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig werden, so entfällt hiedurch die Abzugsverpflichtung. Die österreichische Gesellschaft wird allerdings im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht bei Unterlassung des Steuerabzuges ausreichend belegen müssen, dass insbesondere

Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen (vgl. VwGH 5.7.1983, 82/14/178, ÖStZB 1984, 132; in diesem Erkenntnis wurde bei einem 1 jährigen Inlandsaufenthalt einer 5 wöchigen Auslandsreise nur bloße Hemmfunktion beigemessen).

Den Artisten wird mitzuteilen sein, dass für sie gemäß § 120 BAO finanzamtliche Meldepflicht besteht und dass dann, wenn ihr im Zeitraum der unbeschränkten Steuerpflicht voraussichtlich zufließendes in- und ausländisches Einkommen den Betrag von S 84.000,00 überschreitet, seitens des Finanzamtes Vorauszahlungen vorzuschreiben sein werden.

28. November 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 26 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Werkvertrag, Abzugssteuer, Steuerabzug, 6-Monats-Frist, 6-Monats-Grenze, erhöhte Mitwirkungspflicht, erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen, Dienstvertrag, Dienstverhältnis, Lohnsteuerabzugspflicht, Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Unterhaltungsdarbietung, Unterhaltungsdarbietungen

Verweise:

§ 120 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
VwGH 05.07.1983, 82/14/0178

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