EAS 515
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in einem solchen Fall der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der deutschen "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch im Grunde keine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung mehr eintreten. Diese Rechtslage gilt seit der mit BGBl. Nr. 699/1991 aus Anlass der Erlassung des Umgründungssteuergesetzes erfolgten Novellierung des § 31 EStG. Die in EAS 421 vertretene Rechtsauffassung bezog sich auf einen Fall vor Novellierung der zitierten Gesetzesbestimmung.
27. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Wohnsitzwechsel, Veräußerung von Beteiligungen, Veräußerungsgewinn, Anteilsveräußerung |
Verweise: | § 6 dAStG, deutsches Außensteuergesetz, dBGBl. I 1972 S. 1713 |