EAS 421
Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt der Unterschiedsbetrag zwischen den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Wird der bis zur Wohnsitzverlegung angewachsene Wertzuwachs auf der Grundlage des § 6 des deutschen Außensteuergesetzes der "Wegzugsbesteuerung" unterworfen, kann hiedurch eine (zeitverschobene) internationale Doppelbesteuerung eintreten.
Der Wortlaut des § 31 EStG stellt in allen Fällen - sonach ohne Rücksicht darauf, ob im Ausland eine Wegzugsbesteuerung stattfindet oder nicht - auf die tatsächlichen Anschaffungskosten ab. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Wege des § 48 BAO über Antrag des Abgabepflichtigen zum Ausgleich der in- und ausländischen Wertzuwachsbesteuerung eine Anrechnung der nachweislich im Ausland entrichteten Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer zuzulassen, die auf den im Ausland bereits besteuerten Wertzuwachs entfällt.
24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Wohnsitzverlegung, Wohnsitzwechsel, Veräußerungsgewinn, Veräußerungsvorgang, Anteilsveräußerung, Beteiligungsveräußerung, § 48 BAO, Anrechnung der ausländischen Steuer, Veräußerung von Beteiligungen |
Verweise: | § 6 dAStG, deutsches Außensteuergesetz, dBGBl. I 1972 S. 1713 |