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Beteiligungsveräußerung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich

BMFR 1391/18/2-IV/4/9414.12.19941994

EAS 539

 

Wird nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Deutschland nach Österreich eine im Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft veräußert, so unterliegt nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem gemeinen Wert der Beteiligung anlässlich des Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen an ausländischen und österreichischen Kapitalgesellschaften; denn in beiden Fällen ist Österreich bis zur Hauptwohnsitzverlegung die Erfassung der in den Beteiligungen angewachsenen Wertvermehrung durch das DBA-Deutschland untersagt.

14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Wohnsitzwechsel, Veräußerung von Beteiligungen, Veräußerungsgewinn, Veräußerungsvorgang

Verweise:

§ 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

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