EAS 541
Nach der geltenden Rechtslage unterliegen österreichische Grenzgänger, die bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern in der Schweiz beschäftigt sind, gemäß Artikel 19 des DBA-Schweiz, BGBl. Nr. 64/1975, der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. Diese Rechtslage wird durch ein am 18. Jänner 1994 in Bern unterzeichnetes Revisionsprotokoll abgeändert. Das Revisionsprotokoll bedarf allerdings als Voraussetzung für sein Inkrafttreten noch des Austausches der Ratifikationsurkunden. Es wird erwartet, dass dieser Urkundenaustausch jedenfalls bis September 1995 erfolgen wird, so dass ab 1996 mit dem Wirksamwerden der neue Rechtslage zur rechnen ist.
14. Dezember 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 19 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Grenzgänger, öffentlicher Dienst |
Verweise: | Revisionsprotokoll zum DBA-Schweiz |