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Pensionszuschüsse von der schweizerischen Muttergesellschaft

BMFM 2405/1/1-IV/4/9312.5.19931993

EAS 261

 

Leistet eine in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft an einen pensionierten Dienstnehmer ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Pensionszuschuss, der die Firmenpension der inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das gleiche steuerliche Schicksal wie die inländische Firmenpension trägt und daher der österreichischen Steuerpflicht unterliegt. Die Sachverhaltsaufbereitung in der Eingabe lässt allerdings eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem gestellten Anfragethema im EAS-Verfahren nicht zu.

Vorsorglich wird beigefügt, dass die in dem SWI-Artikel "Ausländische Pensionskassen" (SWI Nr. 12/1993, S. 357) dargestellten Besteuerungsfolgen für den vorliegenden Fall keinen Vergleichsmaßstab bilden, da einerseits die schweizerischen Zusatzpensionen nicht aus einer schweizerischen Pensionskasse stammen und andererseits ihr Rechtsgrund nicht auf Beitragsleistungen des Pensionsempfängers oder des inländischen Arbeitgebers zurückzuführen sein dürfte.

12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 18 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Pension, Renten

Stichworte