EAS 307
Rentenbezüge, die deutsche Staatsbürger mit österreichischem Wohnsitz aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, dürfen gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich nicht in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden; das Besteuerungsrecht ist Deutschland zugewiesen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der österreichische Wohnsitz Haupt- oder nur Zweitwohnsitz des deutschen Rentenempfängers ist.
20. September 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 10 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Renten, Pension, inländische Wohnung |