vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Qualifikationskonflikt bei Beteiligung an deutschen GesmbH & Co KGs

BMFI 424/11/1-IV/4/9320.9.19931993

EAS 306

Ist der Kommanditist einer in Deutschland errichteten GesmbH & Co KG in Österreich ansässig, so unterliegen Gewinnausschüttungen an ihn nach deutschem Rechtsverständnis der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Dies deshalb, weil nach deutschem inländischen Recht die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH zum notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zählt und mithin nach Artikel 4 DBA-Deutschland die dem deutschen KG-Betriebstättengewinn zuzurechnenden Gewinnausschüttungen der deutschen Besteuerung vorbehalten sind. Nach österreichischer Rechtslage, die durch das VwGH-Erkenntnis vom 1. November 1982, Zl. 82/14/84, ÖStZB 1983, 300, abgesichert wird, stellt die Beteiligung an der Komplementär-GesmbH Privatvermögen des in Österreich ansässigen Gesellschafters dar, so dass die in dessen Privatvermögen einfließenden deutschen GesmbH-Gewinnausschüttungen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland in Österreich zu besteuern sind.

Der Qualifikationskonflikt ist anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 31. Juli bis 4. August 1989 in Wien behandelt worden. Eine generelle Regelung ist damals jedoch nicht in Aussicht genommen worden, da nach der damaligen Rechtslage in reziproken Fällen Keinmalbesteuerungsprobleme aufgetreten wären. Der Qualifikationskonflikt besteht daher weiter, jedoch ist das Bundesministerium für Finanzen bis auf weiteres auf der Grundlage von § 48 BAO bereit, den Eintritt einer Doppelbesteuerung für in Österreich ansässige Personen über deren Antrag durch Anrechnung der deutschen Steuern zu beseitigen.

20. September 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 11 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Gewinnausschüttung, Ansässigkeit, Zurechnung, steuerliche Zurechnung, Reziprozität, Anrechnung der ausländischen Steuer

Verweise:

VwGH 09.11.1982, 82/14/0084
§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte