EAS 365
Kommt einer inländischen Repräsentanz einer schweizerischen Schifffahrts-, Transport- und Handelsagentur die Eigenschaft eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Schweiz zu, so ergibt sich aus der DBA-Anpassungsklausel des Artikels 2 Abs. 4 für Österreich in gleicher Weise eine Verpflichtung zur Steuerfreistellung von Kommunalsteuer wie dies vor der Steuerreform 1994 für die Lohnsummensteuer gegolten hat.
30. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Steuerbefreiung, Hilfsstützpunkt, Hilfseinrichtung, Hilfscharakter, Hilfsfunktion, Freistellung |