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Keine Halbsatzbesteuerung für Auslandsdividenden

BMF04 1482/16-IV/4/928.4.19921992

EAS 115

Gewinnausschüttungen deutscher Kapitalgesellschaften an in Österreich ansässige Gesellschafter sind nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 24. Juli 1989, AÖF Nr. 240/1989, steuerlich zu erfassen. Die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes, wie dieser nach § 37 Abs. 1 Z. 3 EStG für Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften vorgesehen ist, kann für Gewinnausschüttungen ausländischer Gesellschaften nicht in Anspruch genommen werden.

8. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Gewinnausschüttung, Ansässigkeit, Dividendenausschüttung

Verweise:

§ 37 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
AÖF Nr. 240/1989

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