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Erbschaftssteuerbefreiung für italienischen Liegenschaftsbesitz möglich

BMFB 3243/1/1-IV/4/929.4.19921992

EAS 116

Hatte eine Erblasserin im Zeitpunkt ihres Todes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Italien und verfügte sie in Österreich lediglich über einen Zweitwohnsitz (in einem Gebäude, das teilweise an einen Arzt vermietet ist und teilweise privat als Wohnung genutzt wurde), so besteht grundsätzlich Bereitschaft italienischen Liegenschaftsbesitz, der an den in Italien lebenden Ehegatten im Erbweg übergeht, soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung erforderlich ist, gemäß § 48 BAO von der österreichischen Besteuerung zu entlasten.

Als Entlastungsmethode könnte aus Vereinfachungsgründen die Steuerfreistellungsmethode gewählt werden. Dies deshalb, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine dem Gesetz entsprechende Ermessensübung dann gegeben ist, "wenn eine Maßnahme verfügt wird, deren Ergebnis mit dem übereinstimmt, das bei Bestand eines zwischenstaatlichen Vertrages nach den allgemeinen Grundsätzen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ipso jure eintreten würde" (VwGH v. 27. November 1978, Zl. 2957/78). Das im Entwurf vorliegende und insoweit mit den OECD-Grundregeln übereinstimmende Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien sieht vor, dass bei Erblassern mit Mittelpunkt der Lebensinteressen in Italien Österreich keine Besteuerungsrechte an italienischem Liegenschaftsbesitz wahrnehmen darf.

Unter diesen Umständen erübrigt es sich, besondere Überlegungen bezüglich der Bewertung des italienischen Liegenschaftsbesitzes anzustellen.

9. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Liegenschaftsvermögen, Steuerentlastung, Steuerbefreiung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Lebensmittelpunkt, inländischer Zweitwohnsitz, Freistellung, Steuerfreistellung, Befreiungssystem, Befreiungsmethode, Erbschaftsbesteuerung

Verweise:

OECD-MA, OECD-Musterabkommen
VwGH 27.11.1978, 2957/78

Stichworte