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Anleihezinsen von einer brasilianischen Ölgesellschaft

BMFA 151/108/1-IV/4/926.4.19921992

EAS 113

Gemäß Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien sind Zinsen in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn diese von einer brasilianischen Einrichtung gezahlt werden, die dem brasilianischen Staat gehört.

Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen erscheint die Ansicht vertretbar, dass eine nationale brasilianische Ölgesellschaft, deren Gesamtkapital (unter Einbeziehung der stimmrechtslosen Aktien) zu 51% dem brasilianischen Staat gehört und deren Stimmrechtsaktien sich zu 81% in den Händen des brasilianischen Staates befinden, als begünstigte Einrichtung im Sinn der zitierten Abkommensbestimmung anzusehen ist; dies allerdings vorbehaltlich einer gleichlautenden Auffassung seitens der brasilianischen Steuerverwaltung.

In Österreich ansässige Erwerber von Anleihen der brasilianischen nationalen Ölgesellschaft, die unter Berufung auf die zitierte Abkommensbestimmung in Österreich Steuerfreiheit der Anleihezinsen in Anspruch nehmen wollen, werden daher aus Nachweisvorsorgegründen mit einer amtlichen Bescheinigung der brasilianischen Steuerverwaltung auszustatten sein, aus der hervorgeht, dass der brasilianische Anleiheemittent unter Artikel 11 Abs. 3 lit. b DBA-Brasilien fällt.

6. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 Abs. 3 lit. b DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976

Schlagworte:

Steuerfreistellung, Freistellung, Anleihe, Staatsanleihen, Nachweis

Stichworte