EAS 95
Schuldverschreibungen und andere Forderungswertpapiere, die von "internationalen Finanzinstitutionen" ausgegeben werden, sind gemäß § 94 Z 9 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Befreiung berührt allerdings nicht die Einkommensteuerpflicht der Kapitalerträge in den Händen der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge.
"Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn der genannten Gesetzesstelle sind Institutionen, die auf völkerrechtlicher Basis - wenn auch als Gesellschaft des Privatrechts - gegründet wurden und überdies internationale Finanzierungen unter Inanspruchnahme der internationalen Kapitalmärkte durchführen. Ob Emittenten den Status einer internationalen Finanzinstitution haben, ist nach diesen Kriterien jeweils im Einzelfall zu beurteilen.
Folgende Emittenten erfüllen nach dem derzeitigen Wissensstand die nötigen Voraussetzungen:
Afrikanische Entwicklungsbank
Asiatische Entwicklungsbank
Interamerikanische Entwicklungsbank
Europäische Investitionsbank
Eurofima
Weltbank
Council of Europe Resettlement Fund
Euratom
European Coal and Steel Community
EEC
European Telecommunications Satellite Organization
International Finance Corporation
Nordic Investment Bank.
Ob die "Finnish Export Credit" als begünstigungsfähige internationale Organisation der nordischen Staaten im vorstehenden Sinn anzusehen ist, müsste durch Einsicht in die den Rechtsstatus dieser Einrichtung bestimmenden Gründungsunterlagen geklärt werden.
24. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 94 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Wertpapier, Steuerbefreiung, Kapitalerträge, Kapitalertragsteuerabzug, Wertpapiere |