EAS 152
Eine inländische Tochtergesellschaft einer schweizerischen Muttergesellschaft, deren Unternehmensgegenstand bisher die entgeltliche Auftragsforschung für die Muttergesellschaft war und die sich vertraglich gegenüber ihrer Muttergesellschaft verpflichtet, zusätzlich bei ausländischen Lizenznehmern der schweizerischen Muttergesellschaft die Beratung und Kontrolle der lizenzierten Verfahrensanwendung in der Produktion - gegen angemessenes Entgelt - zu übernehmen, wird hiedurch im allgemeinen nicht zu einer Betriebstätte der schweizerischen Muttergesellschaft. Eine andere Betrachtung wäre insbesondere dann geboten, wenn die schweizerische Muttergesellschaft eine bloße Domizilgesellschaft ohne eigenes Personal und eigene Geschäftsräumlichkeiten ist und wenn sonach deren Geschäftsbetrieb in den Räumlichkeiten der österreichischen Tochtergesellschaft abgewickelt wird.
7. August 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Beratungsleistungen, Inlandsbetriebstätte, Basisgesellschaft |