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Kein EAS bei ungewöhnlichem Sachverhalt

BMFG 1999/9/1-IV/4/9224.11.19921992

EAS 199

 

Eine Beantwortung der gestellten Fragen erfordert eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten kauft eine ungarische Tochtergesellschaft Kosmetika in Luxemburg ein, transportiert diese dann von Ungarn nach Österreich zu ihrer Muttergesellschaft, beauftragt ihre eigene Muttergesellschaft mit der Verpackung und verkauft die Produkte schließlich selbst in Ungarn. Dass die österreichische Muttergesellschaft bei der gesamten Transaktion lediglich die Aufgabe der manuellen Verpackung übernehmen und offenbar nur diese abgegolten bekommen soll, erscheint ungewöhnlich.

24. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Schlagworte:

Konzerngesellschaft, wirtschaftliche Betrachtungsweise

Verweise:

§ 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte