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Veräußerung von 24%igen Kapitalbeteiligungen durch in Frankreich ansässige Gesellschafter

BMFSch 2098/1/1-IV/4/9219.11.19921992

EAS 198

 

Werden von zwei in Frankreich ansässigen Gesellschaftern, die je 24% der Anteile an einer inländischen GesmbH halten, diese Anteile veräußert, sind die hierbei anfallenden Veräußerungsgewinne nach der Grundzuteilungsregel des Artikels 3 Abs. 1 des derzeit noch in Geltung stehenden DBA-Frankreich in Österreich von der Besteuerung freizustellen.

19. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 3 DBA F (E, V, Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen-, Vermögens- u. Erbschaftssteuern), BGBl. Nr. 246/1961

Schlagworte:

Veräußerungsvorgang, Anteilsveräußerung, Beteiligungsveräußerung, Veräußerungserlös, Veräußerungsgewinn, Freistellung, Steuerfreistellung

Stichworte