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Inländische Fortbildungsveranstaltungen durch ausländische Unternehmen

BMFF 1559/1/2-IV/4/9225.11.19921992

EAS 200

 

Werden von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen in Österreich Fortbildungskurse abgehalten, unterliegen diese Tätigkeiten der inländischen Umsatzsteuer in Höhe von 20%; eine Umsatzsteuerbefreiung ist im österreichischen Umsatzsteuerrecht für private Schulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen nur dann vorgesehen, wenn diese eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausüben.

25. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 UStG 1972, Umsatzsteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 223/1972

Schlagworte:

Ansässigkeit, Ansässigkeitsstaat, Steuerbefreiung

Stichworte