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US-Dienstnehmerentsendung zur österreichischen Tochtergesellschaft

BMFD 1043/1/1-IV/4/9226.11.19921992

EAS 202

 

Entsendet eine US-Gesellschaft eine Dienstnehmerin vorübergehend, jedoch nicht länger als 183 Tage, zu ihrer österreichischen Tochtergesellschaft, so sind die hiefür gezahlten Vergütungen nach Maßgabe des Artikels X DBA-USA von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch für Bezugsteile, die im "abgekürzten Zahlungsweg" für den amerikanischen Arbeitgeber in Österreich zur Auszahlung gelangen (Diäten, allfällige Sachbezüge).

Die vorstehende Beurteilung setzt allerdings voraus, dass die Entsendung der Erfüllung einer Dienstleistung dient, die die US-Gesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft erbringt, und dass daher die österreichische Tochtergesellschaft nicht im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist (Ziffer 8 des OECD-Kommentars zu Artikel 17 des OECD-Musterabkommens in der Fassung 1.9.1992). Weiters ist Voraussetzung, dass die entsandte Dienstnehmerin nicht der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt; durch die Anmietung bzw. Zurverfügungstellung einer Wohnung für die Dauer von höchstens 6 Monaten würde keine unbeschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn diese Wohnungsanmietung bzw. Überlassung nicht unter Umständen erfolgt, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten wird.

26. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

183-Tage-Frist, 183-Tage-Klausel, Arbeitskräfteentsendung, Auslandsentsendung, Freistellung, Steuerfreistellung, wirtschaftliche Betrachtungsweise, 6-Monats-Frist, 6-Monats-Grenze

Verweise:

Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Stichworte