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Unterhaltszahlungen aus den USA an eine in Österreich lebende geschiedene Gattin

BMF04 4982/7-IV/4/913.10.19911991

EAS 32

Gemäß Artikel XI Abs. 2 des DBA-USA sind private Pensionen, die aus US-Quellen stammen, in den USA von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß Artikel XI Abs. 3 des Abkommens fallen unter den Begriff "Pensionen" auch alle regelmäßig wiederkehrenden Vergütungen, die zum Ausgleich erlittener Nachteile gewährt werden. Diese Bestimmung gilt daher nach Auffassung des BM für Finanzen auch für Unterhaltszahlungen, die ein in den USA lebender Österreicher an seine in Österreich lebende geschiedene Gattin zahlt.

3. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 11 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Art. 11 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Pension, Ruhegehälter, Renten

Stichworte