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"Modifizierte Pauschalbesteuerung" in der Schweiz sichert Abkommensberechtigung

BMF04 4282/2-IV/4/9113.8.19911991

EAS 23

 

Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen auf ihn anzuwenden ist. Diese Beurteilung beruht auf den Ausführungen des Kreisschreibens der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 16. Dezember 1988 betreffend Pauschalierung bei der direkten Bundessteuer.

Durch die Begründung eines österreichischen Ferienwohnsitzes kann unter diesen Umständen die nach inländischem Recht hiedurch eintretende unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht nur nach Maßgabe des österreichisch-schweizerischen Abkommens hinsichtlich inländischer Einkünfte und Vermögenswerte wahrgenommen werden.

13. August 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Ansässigkeit, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Lebensmittelpunkt, inländischer Zweitwohnsitz

Stichworte