Spruch:
Der außerordentliche Rekurs der klagenden Parteien wird gemäß §§ 402, 78 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO).
Text
Begründung
Rechtliche Beurteilung
Die inkrimnierten Äußerungen sind auch unter dem Gesichtspunkt des Art 10 EMRK zu beurteilen: Es wurde ein politisches Werturteil zu aktuellen Fragen des Zeitgeschehens abgegeben, das politische Verhaltensweisen ohne Vorwurf unehrenhaften Verhaltens der Kläger beurteilte (vgl. den ähnlich gelagerten Fall 6Ob 18/94, mit dieser Entscheidung wurde von der bis dahin sehr weitgehenden Interpretation von konkludenten überprüfbaren Tatsachenbehauptungen abgegangen, den E. des EugMR zu Art 10 EMRK und der veränderten politischen Landschaft und Kultur, insbesondere durch den Einfluß der Medien Rechnung getragen).
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