Anwachsung nach § 142 UGB: Es steht weder der Freibetrag für Betriebsübertragungen nach § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG noch der begünstigte Steuersatz von 2 % zu. Die Grunderwerbsteuer ist zumindest vom Wert der Grundstücke (= dreifacher Einheitswert) zu bemessen.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 142 UGB, Unternehmensgesetzbuch, dRGBl. S 219/1897 |
Schlagworte: | Kommanditgesellschaft, Gesamthandeigentum, Anwachsung, Mitunternehmeranteil, eigenständiger Rechtsträger, ermäßigter Steuersatz, Wert der Gegenleistung, Betriebsübergabe |
Verweise: | VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563 |
