Zurückweisung wegen Unzulässigkeit, da die Erledigung an eine bereits beendete KG ergangen ist und daher keine Bescheidqualität hat
Beachte:
VwGH-Beschwerde zur Zl. 2010/15/0131 eingebracht (Amtsbeschwerde). Mit Erk. v. 25.4.2013 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Fortgesetztes Verfahren nicht durch BE erledigt.
Entscheidungstext
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer, Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
betroffene Normen: | § 188 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Verweise: | VwGH 28.02.2007, 2004/13/0151 |